Praxis für ganzheitliche Gesundheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Trennlinie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf)

1. Gültigkeit

Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen der Beraterin Maria Pichler gelten für sämtliche Dienstleistungen gegenüber Klienten. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese zwischen der Beraterin und dem Klienten schriftlich vereinbart werden.

Der Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn der Klient das generelle Angebot der Beraterin annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der Gesundheits-, Ernährungs- oder Lebensberatung wendet. Die Dauer des Beratungsvertrages wird im Einzelfall festgelegt.

2. Vertragsgegenstand

Der Klient und die Beraterin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen und das Beratungsziel. Um die Beratungsziele zu erreichen, werden verschiedene Beratungsverfahren angewendet, die vorab vereinbart werden.

Eine Psychotherapie wird ausdrücklich ausgeschlossen und darf nicht durchgeführt werden. Ebenso sind die Dienstleistungen nicht schulmedizinisch anerkannt. Der Klient sucht dafür Ärzte, psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker auf.

3. Preise

Die Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes während der Geltungsdauer eines Beratungsvertrages behalte ich mir vor, Ihnen ein entsprechend angepasstes Angebot zu unterbreiten.

Im vereinbarten Stundenhonorar nicht inbegriffen sind zusätzlich empfohlene Gesundheitsprodukten. Diese werden gesondert abgerechnet.

Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Eine Kostenübernahme der Beratung durch die Krankenkassen oder andere Beihilfestellen wird für jeden Einzelfall gesondert besprochen.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden am Ende des Monats gestellt. Die Beratungs- und/oder Therapiegebühren sind spätestens 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag ist im Anschluss an die Beratung bar zu begleichen oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Zahlungsverzug tritt ab Fälligkeit ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Mahngebühren erhoben.

5. Termine

Termine für Beratungen und Therapiestunden kann der Klient persönlich, telefonisch oder schriftlich vereinbaren.

Eine kostenfreie Absage der Beratung oder Therapie ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt. Bei Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie können Ausfälle ohne weiteren Kostenaufwand nachgeholt werden.

6. Schweigepflicht

Die Inhalte der Beratungsgespräche sowie die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet sowie durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Weiterhin werden die Daten ausschließlich zweckgebunden im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Klienten und der Beraterin genutzt. Auskunftserteilung gegenüber Dritten darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich oder mündlich sein Einverständnis erteilt hat oder davon auszugehen ist, dass die Auskunftserteilung im Interesse des Klienten ist.

Die Verschwiegenheit betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter, oder falls die Beraterin sich mit Hilfe der Daten gegenüber einem Gericht im Rahmen von Angriffen gegen sich oder ihre Berufsausübung entlasten könnte.

7. Beratungserfolg

Der Erfolg einer Beratung ist im entscheidenden Maße abhängig von der aktiven Mitwirkung des Klienten. Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg, das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren.

Beide Parteien, insbesondere auch der Klient, arbeiten jedoch nach besten Wissen und Können daran, dass ein Beratungserfolg eintritt. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die Beraterin ist in diesem Falle aber berechtigt die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben scheint oder die Mitwirkung des Klienten durch die fehlende Mitarbeit den Erfolg der Beratung gefährdet.

8. Gesundheitszustand

Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinischen, psychiatrischen oder psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht.

Sollte der Klient darüber im Zweifel sein, versichert er selbstständig einen Arzt aufsuchen, um dies abzuklären und ggf. aufgetretene Krankheiten behandeln zu lassen. Sollte eine für die Beratung relevante Erkrankung festgestellt worden sein, so hat der Klient die Beraterin davon sofort in Kenntnis zu setzen.

Das Beratungsangebot ersetzt keine psychotherapeutische oder fachärztliche Behandlung.

9. Abbruch oder Ausschluss

Beim Vorhandensein oder der Feststellung einer psychischen Erkrankung während der Beratung behält die Beraterin sich das Recht vor die Beratung abzubrechen. Die Rückerstattung des Honorars ist in diesem Fall nicht möglich. Nach der Durchführung einer therapeutischen Maßnahme oder aber in enger Kooperation mit zuständigen Fachärzten ist eine Wideraufnahme der Beratung jederzeit möglich.

Die Beraterin ist berechtigt einen Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Dies gilt auch dafür, dass die Beraterin auf Grund ihrer Spezialisierung oder aus ähnlichen Gründen nicht beraten darf, ebenso bei Gewissenskonflikten. Der Honoraranspruch für die bis zur Anlehnung entstandenen Leistungen bleibt erhalten.

10. Haftung und Versicherung

Die Kranken- sowie Unfallversicherung ist Sache des Klienten.

Die Teilnahme an Beratungsgesprächen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Klienten.

11. Gerichts- und Erfüllungsort

Gerichts- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, wenn vertraglich nicht anderweitig geregelt, Bruchsal.

12. Salvatorescher Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Änderungen der Geschäftsbedingungen sind nicht ausgeschlossen und werden dem Klienten 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Schlußstrich